Kapelle „St. Thomas“ in Eibau

 

Kleine Chronik der Kapelle „St. Thomas“ in Eibau

An der B 96 zwischen Bautzen und Zittau erstreckt sich an Ebersbach in 4 km Länge der Ort Eibau. Das Dorf zeigt die typische Charakteristik eines Oberlausitzer Straßendorfes. Die kleine Zahl katholischer Einwohner wird erst seit Gründung der katholischen Pfarrgemeinde Leutersdorf am 1.10.1862 erfasst, deren Pfarrgebiet sich von Friedersdorf und Ebersbach entlang der böhmischen Grenze bis nach Großschönau erstreckt und somit auch Eibau einschloss.

Um 1900 zählte man in Eibau sechs Familien mit zwei oder einem katholischen Elternteil, die ihre Kinder dem Religionsunterricht zuführten. Die Zahl der Familien wuchs auf 13 an. Die Zahl der Kinder auf etwa 20. Um dem Religionsunterricht eine feste Stätte zu geben, schenkte im Jahre 1902 der kath. Fabrikdirektor Ernst Sprotte dem damaligen Pfarrer Gruhl (1902-1922) und somit der Pfarrei Leutersdorf ein zweistöckiges, leichteres Landhaus aus Eibau. Alle neun Zimmer waren vermietet, bis auf das größte Zimmer, das fortan dem Religionsunterricht diente und auch dem ganzem Haus die Bezeichnung " Katholische Religionsschule" am Ort eintrug.

Nach dem Ende des Krieges entstand eine neue Lage. Die Zahl der Katholiken stieg durch Zuzüge rasch an. Die Frage für eine Sonntagsmesse wurde dringlich. Es war zwar im Unterrichtsraum ein Altar errichtet worden und regelmäßig eine Wochentagsmesse eingeführt worden. Es war aber nur für 30 Personen Platz, zu wenig für eine Sonntagsmesse. Die evangelische Gemeinde stellte angemessene Räume zur Verfügung und half so gut es ging.

Aber der Wunsch nach einer Kapelle wurde immer lauter. In einem Brief an den Bischof wurde der Antrag gestellt zur Errichtung einer Kapelle. Diese wurde im September 1963 bis 1965 gebaut und am 27. März 1966 durch Bischof Dr. Otto Spülbeck Bischof von Meißen eingeweiht. Sie trägt den Namen "Katholische Kapelle   St. Thomas" und steht in Eibau August-Bebel-Str. 2.

Am 31. Dezember 2016 Abschlussgottesdienst und Schließung der Kapelle durch bischöfliches Dekret ab 1. Januar 2017.